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Mitgliederversammlung 2004 - Einladungsschreiben und Agenda


Die DNUG-Mitgliederversammlung in diesem Jahr findet
am 22.11.2004 um 18.55 Uhr im Dorint Kongress-Hotel Mannheim
Friedrichsring 6, D-68161 Mannheim, Tel.: 0621 / 12 51 - 0, statt.

Sie sind sehr herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen. Kann zu diesem Zeitpunkt keine beschlussfähige Mehrheit festgestellt werden, wird satzungsgemäß am gleichen Tag für 19.10 Uhr die zweite Mitgliederversammlung einberufen, deren Beschlussfähigkeit nicht mehr an die Anzahl der vertretenen Mitglieder gebunden ist.

Agenda:

1. Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
4. Entlastung des Vorstandes und des Erweiterten Vorstandes
5. Neuwahl des Vorstandes und des Erweiterten Vorstandes *)
6. Abstimmung über den Antrag zur Satzungsänderung
7. Vereinsjahr 2005
7.1. Aktivitätenplan
7.2. Haushaltsplan
7.3. Beschluss des Haushaltsplanes
8. Sonstiges

Weitere Themenvorschläge für die Tagesordnung bitten wir schriftlich einzureichen. Sie müssen dem Vorstand der DNUG bis spätestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin vorliegen. Anträge auf Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins sowie Bewerbungen um eine Funktion im Vorstand/Erweitertem Vorstand können bei nachträglicher Einreichung nicht berücksichtigt werden. **)

*) KANDIDATEN: Alle Mitglieder des Vorstandes und erweiterten Vorstandes stellen sich erneut zur Wahl:

Vorstand
Vorstandsvorsitz
Dr. Wolfgang Littmann, BASF IT Services GmbH
Stellvertreter
Reiner Gratzfeld, Henkel KGaA
Jürgen Wege, GROUP Technologies AG

Erweiterter Vorstand
Jörg Allmann, holistic-net GmbH
Michael Ribold, Universität Lüneburg
Norbert Schulz, Blohm + Voss GmbH


**) Hinweis auf die Satzung, § 9 Mitgliederversammlung:
(4) Die Zusammenstellung der Tagesordnung ist Aufgabe des Vorstandes. Bei Vorstandswahlen muss die Tagesordnung sämtliche Namen der zur Wahl stehenden Kandidaten enthalten. Mögliche (weitere) Kandidaten müssen dem Verein spätestens drei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich benannt werden. Eine Benennung weiterer Kandidaten auf der Mitgliederversammlung ist ausgeschlossen. Anträge, welche in die Tagesordnung aufgenommen werden sollen, müssen bis spätestens vier Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingegangen sein. Über die Aufnahme später beantragter zusätzlicher Tagesordnungspunkte entscheidet vorläufig der Vorstand, endgültig die Mitgliederversammlung zu Beginn der Sitzung; Tagesordnungspunkte, die von mindestens 20 Prozent der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder unterstützt werden, müssen aufgenommen werden.


Antrag auf Änderung der Vereinssatzung
zu 6. § 12 Sonstige Bestimmungen (neuer Absatz 6)

neu:
(6) Die Organe des Vereins erhalten für ihre Arbeit eine angemessene Aufwandsentschädigung. Die Höhe des Budgets und der anzuwendende Tagessatz werden jeweils von der Mitgliederversammlung festgelegt.
 
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