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Fachausstellung zur 12. DNUG Konferenz - AusstellungskonditionenDie Ausstellung findet im Festsaal der Stadthalle Kassel statt. Sie haben die Möglichkeit, bis zu zwei Personen ausschließlich zur Betreuung des Standes anzumelden. Diese Anmeldung muss gemeinsam mit der Ausstellungsanmeldung erfolgen. Im Fall späterer Anmeldungen und der Anmeldung jeder weiteren Person ist die Konferenzgebühr entsprechend der gültigen Konditionen für Mitglieder/Gäste und dem Anmeldedatum zu bezahlen. Für die Teilnahme von Standpersonal an den Konferenzvorträgen ist ebenfalls die Konferenzgebühr zu entrichten.
Veranstaltungsort
Lieferadresse:
Stadthalle Kassel, c/o 12. DNUG-Konferenz/Name des Ausstellerunternehmens
Friedrich-Ebert-Straße 152, D-34119 Kassel
Tel.: + 49 (0) 561 / 78 82 - 0; Fax: + 49 (0) 561 / 78 82 – 2 18
Ausstellungsgebühren
| Kategorie | DNUG-Mitglieder
| Gäste |
Stand + 1 Standbetreuer
| 1.800,00 DM (920,33 EUR) | 2.800,00 DM (1.431,62 EUR) |
| Stand + 2 Standbetreuer | 2.100,00 DM (1.073,71 EUR) | 3.100,00 DM (1.585,00 EUR)
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| Sponsoring-Package | 6.000,00 DM (3.067,75 EUR) | 8.000,00 DM (4.090,34 EUR) |
Die angegebenen Preise sind Nettopreise zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Sponsoring-Package (ausgebucht)
Das Sponsoring-Package umfasst folgende Leistungen:
· ein Ausstellungsstand mit zwei Personen Standpersonal
· ein Tagungsticket
· Logo auf dem Einladungsprospekt, Anzeigen und dem T-Shirt
· Benennung eines Gruppenraumes nach dem Sponsor-Unternehmen
· Aufnahme des Unternehmens auf der Sponsoren-Tafel
Termine für die Druckunterlagen zur 12. DNUG-Konferenz
30.11.1999
Eintrag im Einladungsprospekt - Logo und Kurztext (max. 100 Wörter)
31.01.2000
Eintrag in der Konferenzmappe - Firmen- und/oder spezielle Produkt-/Leistungsinformationen im Umfang von einer Seite A4 (einseitig) als Kopiervorlage in Papierform oder Datei
Stornierung
Bei Stornierung der Anmeldung bis zum 14.02.2000 wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 500,- DM (255,65 EUR) berechnet. Bei späterer Stornierung wird die Standgebühr abzgl. der Bearbeitungsgebühr nur dann erstattet, wenn ein anderer Aussteller für den Stand gewonnen werden kann.
Anmeldeformular
 
Standplan im Festsaal und Saalebene
 
Ausstellungsbedingungen
Standaufbau und Ausrüstung
Die Stände bestehen an den Seiten (Tiefe 1m, nicht bei Eckständen) und den Rückseiten aus Stellwandelementen der Abmessungen 1 x 2,5 m, Material Hartfaser, braun.
Es stehen für jeden Aussteller 2 Stühle, 1 Tisch (1,00 x 1,40 m) und Stromversorgung zur Verfügung. Aussteller, die keine eigene Stellwand einsetzen, können an den Stellwänden Präsentationsmaterial mit doppelseitigem Klebeband anbringen, bzw. leichte Tafeln abhängen. Bei Bedarf können zusätzlich Pinwände mit Pinboardfläche (1,20 x 1,50 m, Hartfaser) bestellt werden. Zur Präsentation Ihrer Angebote bitten wir Sie, sich auf den Tisch und die ihn unmittelbar umgebende Fläche (insgesamt ca. 2x3 m) zu beschränken. Über die Verwendung eigener Präsentationstafeln bzw. Stände bitten wir, den Veranstalter zu informieren.
Das Layout der Ausstellungsflächen mit Kennzeichnung der Stände erhalten Sie mit den Anmeldeunterlagen. Die Zuweisung der Flächen erfolgt durch die DNUG im Einvernehmen mit dem nachfragenden Interessenten. Der Standaufbau kann am 20.03.2000 von 10:00 - 20.00 Uhr erfolgen; am 21.03.2000 ab 8.30 Uhr.
Das zur Verfügung gestellte Equipment ist sorgsam und sachgemäß zu behandeln. Für entstandene Schäden haftet das ausstellende Unternehmen. Die Kosten für Telefonanschlüsse werden dem Aussteller separat in Rechnung gestellt. Anlieferungen an die Stadthalle sind aus Platzgründen nur am Aufbautag, 20.03.2000 unter Bezugnahme auf die 12. DNUG-Konferenz möglich. Für Verlängerungskabel und Verteilerdosen bitten wir selbst zu sorgen.
Anlieferung/Abholung
Das Parken von Fahrzeugen vor den Zugängen zur Stadthalle ist nur für die Anlieferung/Abholung der Ausstellungsmaterialien gestattet. Anlieferungen können nur am 20.03.2000 mit Bezug auf die 12. DNUG- Konferenz erfolgen. Die Abholung aller Ausstellungsgegenstände am Abbautag muss unbedingt sichergestellt werden. Für die vollständige Entsorgung von Verpackung u. a. Material ist der Aussteller selbst verantwortlich. Die DNUG behält sich vor, Kosten für Entsorgungsleistungen der Stadthalle andernfalls dem jeweiligen Aussteller zu berechnen.
Lagerung, Ausschilderung und Haftung
Lagerartikel müssen bei den Ausstellungsständen bzw. in einem dafür vorgesehenen zusätzlichen Raum aufbewahrt werden. Dieser Raum kann auch genutzt werden, um Geräte außerhalb der Ausstellungszeiten aufzubewahren. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, Ausschilderungen, Plakate etc. an Wände, Türen, Fenster und anderem Mobiliar der Stadthalle zu befestigen. Für diesen Zweck sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Stellwände oder die eigenen Präsentationstafeln zu verwenden. Das Tagungs- und Veranstaltungszentrum Stadthalle Kassel und der Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden oder den Verlust von Ausstellermaterialien und persönlichen Gegenständen. Ebensowenig haftet der Veranstalter für Schäden, die durch den Aussteller am Standequipment oder in der Stadthalle Kassel verursacht werden.
Verpflegung
Die Verpflegungsleistungen für das Standpersonal umfassen die Kaffeepausen und das Mittagessen an beiden Konferenztagen, sowie das Abendessen am Abend des ersten Konferenztages. Das Mitbringen von Speisen und Getränken in den Ausstellungsbereich ist grundsätzlich untersagt. Das Anbieten von Gebäcktellern, Bonbons etc. ist in geringem Umfang gestattet. Weitere Speisen und Getränke können über das TREFF-Hotel Kassel bezogen werden.
Gerichtsstand ist Jena. |
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