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Mitgliederversammlungen

Für die Durchführung der Mitgliederversammlungen wird in der Regel der Tag vor der Herbstkonferenz genutzt.

Die Wahl des Vorstandes und des Erweiterten Vorstandes erfolgt alle zwei Jahre.
Der Vorstand wurde auf der Mitgliederversammlung im November 2008 neu gewählt.


Über Ihre Mitgestaltung der Tätigkeit der DNUG als Anregungen für die laufende Arbeit oder das Interesse für eine der Wahlfunktionen freuen wir uns. Zur Berücksichtigung Ihrer Vorschläge in der Mitgliederversammlung gilt die Vereinssatzung.


Auszug aus der Vereinssatzung:
Die Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.

(2) Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Einladungen werden vom Vorstand spätestens drei Monate vorher mittels des Bulletin-Boards (§ 12 (1)), oder spätestens sechs Wochen vorher allen Mitgliedern schriftlich, unter Angabe von Ort, Zeit und der Tagesordnung an deren zuletzt bekannte Anschrift übermittelt. Als "schriftlich" im Sinne dieser Satzung gilt auch die Übermittlung eines Schriftstücks mit Telefax.

(3) Eine Mitgliederversammlung ist auch einzuberufen, wenn mindestens 20 Prozent der eingetragenen Mitglieder dies schriftlich vom Vorstand verlangen.

(4) Die Zusammenstellung der Tagesordnung ist Aufgabe des Vorstands; Anträge, welche in die Tagesordnung aufgenommen werden sollen, müssen bis spätestens vier Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingegangen sein. Über die Aufnahme später beantragter zusätzlicher Tagesordnungspunkte entscheidet vorläufig der Vorstand, endgültig die Mitgliederversammlung zu Beginn der Sitzung; Tagesordnungspunkte, die von mindestens 20 Prozent der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder unterstützt werden, müssen aufgenommen werden.
 
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