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Mitgliederversammlung 2008: Einladungsschreiben und AgendaDie DNUG Mitgliederversammlung in diesem Jahr findet statt
am 3.11.2008 um 18.55 Uhr im Best Western Parkhotel Westfalenhallen Dortmund
Strobelallee 45, 44139 Dortmund, Telefon: +49 (0)231 / 12 04-0
Alle stimmberechtigen Mitglieder sind sehr herzlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.
Kann zum oben genannten Zeitpunkt keine beschlussfähige Mehrheit festgestellt werden, wird satzungsgemäß am gleichen Tag für 19.10 Uhr die zweite Mitgliederversammlung einberufen, deren Beschlussfähigkeit nicht mehr an die Anzahl der vertretenen Mitglieder gebunden ist.
Agenda:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes
3. Entlastung des Vorstandes und des Erweiterten Vorstandes
4. Neuwahl des Vorstandes und des Erweiterten Vorstandes *) **)
5. Vereinsjahr 2009
5.1. Aktivitätenplan
5.2. Haushaltsplan
5.3. Beschluss des Haushaltsplanes
6. Sonstiges
Weitere Themenvorschläge für die Tagesordnung bitten wir schriftlich einzureichen. Sie müssen dem Vorstand der DNUG bis spätestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin vorliegen. Anträge auf Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können bei nachträglicher Einreichung nicht berücksichtigt werden.
*) KANDIDATEN:
Vorstand
Reiner Gratzfeld, Henkel AG & Co. KGaA
Birgit Krüger, VR Kreditwerk Hamburg – Schwäbisch Hall AG
Jürgen Zirke, PAVONE AG
Erweiterter Vorstand
Jörg Allmann, holistic-net GmbH
Prof. Dr. Edda Pulst, FH Gelsenkirchen, GCC Bocholt
Volker Schoratti, Amway GmbH
Weitere Interessenten für die Mitarbeit in den Gremien der DNUG müssen ihre Kandidatur bis spätestens drei Wochen vor dem Termin der Wahlversammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht haben.
**) Stimmrechtsvertreter
Seit 2007 haben Sie die Möglichkeit, an den Entscheidungen der Mitgliederversammlung auch dann mitzuwirken, wenn Sie Ihre Teilnahme nicht einrichten können.
Ihre offiziellen Stimmrechtsverteter sind:
Dr. Martin Kabath, CONET Solutions GmbH
Jürgen Wienecke, Landkreis Lüneburg
Formular für die Stimmrechtsübertragung
Die Möglichkeit, ein Mitglied Ihres Vertrauens an Ihrer Stelle frei entscheiden zu lassen, bleibt davon unberührt. Bitte übertragen Sie demjenigen Ihr Stimmrecht mit einem formlosen Schreiben, welches dieser dann bei der Einschreibung zur Versammlung vorlegt.
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