Seit einigen Jahren ist eine elektronische Information der papiergelieferten Information gleichgestellt. Unabhängig von den Regularien, Richtlinien, Vorschriften und Gesetzen, welche noch nicht von allen Unternehmen gleichermaßen akzeptiert und angewandt werden, ist das Problem jedem E-Mail Benutzer bekannt. Mit einem normal versandten E-Mail kann kein Nachweis, weder für die Sendung, noch die Zustellung oder den Inhalt und schon gar nicht über den genauen Zeitpunkt erbracht werden. RPost ist gleichermaßen von der UPU (Union Postale Universelle = für die weltweit gültigen Normen der Postdienste zuständig), NIST (National Institute for Standards and Technologies = gleichwertiger Partner des BSI mit gegenseitiger Anerkennung der Zertifizierungen) und dem UTC Zeitdienst anerkannt, und darf den qualifizierten Zeitstempel UTC benützen.
Der Absender erhält durch den RPost registrierten E-Mail Dienst diesen in Fällen eines Disputes so wesentlichen Nachweis. Dazu kommt, dass die Empfangsbestätigung gleichzeitig ein revisions- sicheres Dokument für die Archivierung darstellt und damit die letzte Lücke eines digitalen Prozesses für die Aufbewahrungspflichten erfüllt.
Hans-Ulrich Rohrbach (RPost International Inc.), Michael Brandt (Group Technologies AG)